Die neuen Termine für die Zeitnehmer/Sekretäre, Neuausbildung
und Fortbildung für den elektronischen Spielbericht sind in NU-Liga eingegeben.
Bitte bei der Anmeldung, die nur über NU-Liga möglich ist, darauf achten
für welchen Lehrgang, Neuausbildung oder Fortbildung, sich angemeldet wird.
Mit sportlichem Gruß
Fred Lauterbach
22. April 2018
Durchführungsbestimmungen
des Handballverbandes Rheinland e.V.
für die Spielzeit 2018/ 2019
1. Geltungsbereich
(1) Für den vom Handballverband Rheinland, nachfolgend HVR genannt, geleiteten Spielverkehr gelten, die Spielordnung des Deutschen Handballbundes (SpO-DHB) in seiner derzeit geltenden Fassung,
diehierzu erlassenen Zusatzbestimmungen des HVR, sowie die nachstehenden Durchführungsbestimmungen.
(2) Für den überverbandlichen Spielverkehr gelten die entsprechenden Bestimmungen und Regelungen für diese Spielklassen
I. S p i e l b e t r i e b
2. Spielbeitrag
(1) Der jährlich an den HVR abzuführende Spielbeitrag beträgt für die Hallenspielzeit 2017/2018
Bundesliga Männer (HVR-Anteil) 800,00 €
Bundesliga Frauen (HVR-Anteil) 400,00 €
3.Liga Männer (HVR-Anteil) 400,00 €
3. Liga Frauen(HVR-Anteil) 200,00 €
RPS-Liga Männer 900,00 €
RPS-Liga Frauen 750,00 €
Rheinlandliga Männer 700,00 €
Rheinlandliga Frauen 600,00 €
Verbandsliga Männer 500,00 €
Landesliga Männer 350,00 €
Bezirksliga Männer 300,00 €
Bezirksliga Frauen 300,00 €
Kreisliga Männer 250,00 €
Kreisliga Frauen 200,00 €
in allen Jugendklassen 110,00 €
HVR-Jugend-Cup 50,00 (bei vollständiger Teilnahme 25,00 € Erstattung)
EMV-Cup 30,00 (bei vollständiger Teilnahme 15,00 € Erstattung)
(3) Bei Vereinen ohne Jugendmannschaften, wird ein Zuschlag 110,00 Euro auf jede gemeldete Frauen- oder Männermannschaft erhoben.
(4) Eine Jugendmannschaft, die gemeldet und später wieder zurückgezogen wird, zählt als nicht am Spielbetrieb
teilgenommen.
(5) Für die Berechnung der Spielbeiträge zum Stichtag 01.07. d. J. sind die für die Spielserie abgegebenen Mannschaftsmeldungen maßgebend.
Die Spielbeiträge werden den Vereinen von der HVR-Geschäftsstelle in Rechnung gestellt. Bei den Vereinen, die am
Lastschriftverfahren teilnehmen, erfolgt der Einzug durchb die HVR Geschäftsstelle.
(6) Für Mannschaften, die nach dem Stichtag 01.07. zurückgezogen werden, erfolgt keine Rückerstattung des Spielbeitrages.
3. Zurückziehung von Mannschaften
(1) Vereine, die Mannschaften 10 Tage vor dem ersten / nächsten Meisterschaftsspiel zurückziehen, sind verpflichtet, ihre drei nächsten Spielgegner sowie
• die zuständige Spielleitende Stelle
• den zuständigen Schiedsrichterwart/-Ansetzer,
unmittelbar zu benachrichtigen
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